Haben Sie in den letzten Monaten auch versucht, die ganzen Nachhaltigkeitsakronyme zu verstehen? CSRD bis IFRS: Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Bestimmungen der CSRD-Richtlinie haben dafür gesorgt, dass Nachhaltigkeit auf die Agenda vieler Unternehmen gerückt ist. Große börsennotierte Unternehmen denken bereits über die Regulatorik hinaus und überlegen, wie sie mit dem Thema positiv in den Markt und zu ihren Mitarbeitern strahlen können. Viele kleinere Unternehmen zögern noch. Verständlich bei der Flut von Richtlinien, Verordnungen, Abkürzungen und Unsicherheiten. CSRD bis IFRS: Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – die wollen wir hier mit den wichtigsten Punkten kurz schaffen und in einen Zusammenhang stellen.
Haupttreiber für unternehmerische Nachhaltigkeit
Drei Haupttreiber für Nachhaltigkeit als Unternehmensstrategie konnten wir in unserer Studie: “WEGE ZUR NACHHALTIGKEIT” identifizieren.
Erstens, wenn Nachhaltigkeit als Teil des Kerngeschäfts verstanden wird, ist es breiter und strategischer aufgestellt. Zweitens ist es eine Chance, die eigene Reputation und Attraktivität zu verbessern. Drittens wächst der Druck aus der Lieferkette und vom Gesetzgeber. Ein vierter Treiber kommt, wenn man auf externes Kapital angewiesen ist. Seit 2018 ist der EU-Plan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan: Financing Sustainable Growth) in Kraft.
Abb. 1: Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist einer der Kerntreiber der Transformation hin zu nachhaltigem Wirtschaften in der EU.
Für Banken bedeutet dies seit Mitte 2022, dass sie verpflichtet sind, über nachhaltigkeitsrelevante Informationen ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten und insbesondere ihr Kreditportfolio im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken, Konformität mit der Taxonomie und finanzierte Emissionen (Scope 3) zu bewerten. Das Ergebnis wird im Anteil der nachhaltigen Finanzierungen an den Gesamtforderungen, der “Green Asset Ratio” (GAR), dargestellt. Alle Unternehmen, die einen Kredit bei ihrer Bank aufgenommen haben, stehen kurz- bis mittelfristig vor der Herausforderung, Nachhaltigkeitsdaten, -fakten und -zahlen zu liefern.
Wie stellen Unternehmen diese Nachhaltigkeitsdaten nun zur Verfügung?
Wie stellen Unternehmen diese Nachhaltigkeitsdaten nun zur Verfügung? Sie tun es durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nicht nur Finanzinstitute sind an der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen interessiert. Auch Kunden, Handelspartner und Lieferanten interessieren sich für ihren eigenen Nachhaltigkeitsbericht, ebenso wie Mitarbeiter oder die Öffentlichkeit. Rechtliche Grundlage ist die “Corporate Sustainability Reporting Directive” (CSRD) der EU aus dem Jahr 2022. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit durch Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, mehr Transparenz durch doppelte Wesentlichkeit und Berücksichtigung der globalen Auswirkungen auch für Nicht-EU-Unternehmen sowie eine Anhebung der Qualitätsanforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf das Niveau der Finanzberichterstattung. Betroffen sind Unternehmen mit einer Bilanzsumme ab 25 Mio. €, einem Umsatz ab 50 Mio. € und/oder 250 Mitarbeitern.
ESRS, GRI, DNK, IFRS – alles nur Berichtsstandards
Mit der CSRD liefert die EU auch gleich einen eigenen Standard für die Berichterstattung mit: die “European Sustainability Reporting Standards” (ESRS). Die ESRS werden künftig der Standard sein, nach dem alle Unternehmen in Europa berichten. Diese Berichtsstandards formulieren, wie der Bericht aufgebaut sein soll. Grob gesagt besteht der Bericht aus jeweils zwei Elementen:
- Nachhaltigkeitsanalyse des Status Quo & Identifikation der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen
- Festlegung des strategischen Ambitionsniveaus für Nachhaltigkeit & Beschreibung des Transformationspfades dorthin.
Werfen wir einen genaueren Blick auf die ESRS. Das erste SET der ESRS besteht aus generellen Standards, die allgemeine Grundsätze der Berichterstattung und Offenlegung enthalten, und thematischen Standards zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen. Es gilt, dass nur über wesentliche Themen später berichtet werden muss. Jedoch kann ausgegangen werden, dass z.B. “ESRS E1 Klimawandel” oder “ESRS S1 Eigene Mitarbeiter” grundsätzlich als wesentlich für ein Unternehmen angesehen werden kann. Der jeweilige Standard beschreibt dann, wie das Thema aufzuarbeiten ist und welche Nachhaltigkeitsindikatoren zu beschreiben sind. In Zukunft sollen mit dem zweiten SET der ESRS weitere Branchenstandards und Standards für KMU und Unternehmen aus Drittländern veröffentlicht werden.
Abb. 2: Die ESRS in der aktuellen Übersicht.
CSRD bis IFRS: Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Verschiedene Berichtsstandards
Die ESRS ist nicht der einzige derzeit verwendete Berichtsstandard, um nur einige zu nennen: Im deutschsprachigen Raum findet man sehr häufig den “Deutschen Nachhaltigkeitskodex” (DNK). Internationaler verbreitet ist die “Global Reporting Initiative” (GRI). Für global agierende Unternehmen werden in Zukunft die “International Financial Reporting Standards” (IFRS) des “International Sustainability Standard Board” (ISSB) eine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen, dass diese Standards in Zukunft zu einem gewissen Grad kompatibel sein werden.
Die ESRS sind explizit so aufgebaut, dass unternehmensspezifische Auswirkungen, die in den ESRS nicht näher beschrieben werden, durch die Vorgehensweise anderer Berichtsstandards integriert werden können. Die “European Financial Reporting Advisory Group” (EFRAG), die ursprünglich die EU bei der Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards unterstützen sollte und auch die ESRS maßgeblich entwickelt hat, verfügt zudem über viele wertvolle Hinweise, wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung operativ ausgestaltet werden kann. Auch die Ergebnisse der “Task Force on Climate Related Financial Disclosures” (TCFD) oder der “Task Force on Nature Related Financial Disclosures” (TNFD) sind oft hilfreich.
Mehr als 45 Berater geben Ihnen die Orientierung zurück
Es ist also nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten, wie genau ein Nachhaltigkeitsbericht aufgebaut sein muss, damit er auch einer Wirtschaftsprüfung standhält. Und dabei haben wir noch gar nicht von der Integration der EU-Taxonomie oder den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette durch das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) gesprochen, die ebenfalls idealerweise im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet werden sollten. Darüber hinaus gibt es weitere Initiativen, die zwar nicht verpflichtend sind, aber bei der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigt werden könnten, wie z.B. die “Science Based Targets initiative” (SBTi).
CSRD bis IFRS: Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Terra
Unser Anliegen am Terra Institute ist es, Ihnen Orientierung zurückzugeben. Zu diesem Zweck haben wir unser Fachbuch “So tickt Nachhaltigkeit” mit vielen Lernvideos und einem optional dazu angebotenen Seminar entwickelt. Oder Sie haben bereits eine konkrete Frage? Dann lassen Sie uns kennenlernen: office@terra-institute.eu
Felix Pliester bringt als studierter Transformations Designer und Wirtschaftsinformatiker mit über 10 Jahren Berufserfahrung in der Organisationsentwicklung einen großen Erfahrungsschatz in der Neuausrichtung von Unternehmen mit. Er verantwortet den Standort des Terra Instituts in Mittweida und begleitet Unternehmen in deren Transformationsprozess hin zu einem kreislauforientierten und purpose-driven Unternehmen. Seine Leidenschaft liegt im Zusammenführen unterschiedlicher Kompetenzen und Teams.