Warum die Taxonomie eine Chance für Unternehmen ist

Brixen – In den fünf bis sieben Jahren unmittelbar nach dem Pariser Klimaabkommen von 2015, in dem sich die internationale Gemeinschaft auf das 1,5-Grad-Ziel geeinigt hat, ist in Europa vieles in puncto Nachhaltigkeit in Bewegung gekommen. Im EU-Aktionsplan 2018 hat die EU beschlossen, sich in ihrer Wirtschaftspolitik darauf zu konzentrieren, die
Wirtschaft in ihrem notwendigen Wandel voll zu unterstützen, indem sie nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten finanziert und sich von nicht nachhaltigen Aktivitäten trennt. Zu diesem Zweck wurden und werden in der EU-Taxonomie strenge Kriterien dafür entwickelt, um zu bestimmen, was „nachhaltig“ bedeutet, sodass niemand dieses Etikett verwenden kann, der nicht gute Gründe dafür hat. Es geht also darum, Greenwashing zu vermeiden!

 

Green Deal: der Wachstumsplan für Europa

Der europäische Green Deal zeichnet den Fahrplan hin zu einer neuen, nachhaltigen EU-Wirtschaft. Er ist 2019 als eines der Ergebnisse des EU-Aktionsplanes 2018 entstanden. Der europäische Green Deal umfasst einen Plan zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang hin zu einer hundertprozentig sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft, zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung.

 

Der Plan zeigt auch auf, welche Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden sollen. Er erläutert weiters, wie der Übergang möglichst gerecht und inklusiv gelingen kann und wie die EU ihr Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, erreichen wird. Darauf aufbauend wurde ein Europäisches Klimagesetz vorgeschlagen, um diese politische Verpflichtung in rechtliche Verpflichtungen umzuwandeln.

Alle Wirtschaftsbranchen müssen ihren aktiven Beitrag zum Green Deal leisten. Die EU wird jene Sektoren und Regionen, die am stärksten mit dem Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaftsweise zu kämpfen haben, finanziell und mit technischer Hilfe unterstützen. Dies erfolgt im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Damit sollen im Zeitraum 2021–2027 in den am stärksten betroffenen Regionen mindestens 100 Milliarden Euro mobilisiert werden. Derzeit werden für jedes dieser acht Handlungsfelder (siehe beistehende Grafik) spezifische Ziele und Maßnahmen entwickelt, die als Schlüsselaktivitäten zur Erreichung der EU-Klimaneutralitätsziele gelten. Das bedeutet, dass Wirtschaftsakteure, die in irgendeiner Weise mit diesen Themen in Verbindung stehen, aufmerksam bleiben sollten, da es in naher Zukunft tiefgreifende Veränderungen geben wird.

 

Warum die EU-Taxonomie für viele Unternehmen höchst relevant ist

Nun zur EU-Taxonomie: Das Wort Taxonomie stammt aus dem Altgriechischen, wobei táxis für Ordnung und nómos für Gesetz steht, das heißt die Ordnung des Gesetzes. Dieses Konzept hängt mit der Nachhaltigkeit und den EU-Zielen also insofern zusammen, als dass die EU-Taxonomie das neue Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten ist.

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist Bestandteil des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Da die Taxonomie zunächst eher auf abstrakte Art und Weise Umweltziele und Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten definiert, erfolgt und erfolgte eine Konkretisierung pro Wirtschaftssektor anhand technischer Kriterien. Hierfür hat die EU-Kommission die Technical Expert Group (TEG) betraut, welche im März 2020 einen entsprechenden Bericht vorgestellt hat. Dem Bericht waren umfassende Konsultationen mit über 200 Industrievertretern und Wissenschaftlern vorausgegangen.

Aufgrund der EU-Taxonomie können heute schon  Finanzprodukte nur dann als „ökologisch nachhaltig“ gelten, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten finanzieren, die die Kriterien der Taxonomie erfüllen – und dies ist deshalb für Banken zunehmend wichtig, da sie hinkünftig ihre Green Asset Ratio ausweisen und der Europäischen Zentralbank berichten müssen. Diese Taxonomie-Kriterien sehen eine Verfolgung von sechs Umweltzielen vor:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung von Verschmutzung
  6. Schutz von Ökosystemen

Um „taxonomiekonform“ zu sein, muss eine wirtschaftliche Aktivität zu mindestens einem dieser Ziele „wesentlich“ beitragen, ohne ein anderes Ziel „erheblich“ zu beeinträchtigen (Do No Significant Harm – DNSH). Zugleich müssen gewisse Mindestanforderungen in Bezug auf Soziales, Menschenrechte und Governance, erfüllt werden.

Welche Branchen sich als erste bewegen müssen

Die Taxonomie wird zukünftig für alle Wirtschaftsaktivitäten entwickelt, so dass es für alle Branchen Kriterien geben wird, um nachhaltige Unternehmen (diejenigen, die die Taxonomie-Kriterien erfüllen) von nicht nachhaltigen Unternehmen (diejenigen, die die Taxonomie-Kriterien nicht erfüllen) zu unterscheiden.

Derzeit konzentriert sich die EU auf erste sechs Branchen, von denen fünf ausgewählt wurden, weil sie zusammen 93,5 Prozent der CO2-Emissionen in der EU verursachen, nämlich: Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung, Transport und Logistik sowie Bauwesen. Die sechste Branche werden die Informations- und Kommunikationstechnologien sein, die ihrerseits direkt zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen sollen.

Genauer gesagt sind derzeit nur einige Aktivitäten in diesen sechs Branchen, die nach ihrem Ateco-Kode klassifiziert sind, angeführt, was bedeutet, dass für diese Screening-Kriterien und Schwellenwerte festgelegt wurden.

Oft können Restriktionen und Vorschriften zu Innovationen in den Prozessen und Produkten führen und ein Unternehmen zukunftsfähiger machen.

Bei diesen Aktivitäten wiederum sind derzeit noch nicht alle Unternehmen verpflichtet, die Ziele der Taxonomie zu erfüllen, da auch die Unternehmensgröße derzeit noch eine Rolle spielt. Die Taxonomie-Verordnung verpflichtet große Unternehmen von öffentlichem Interesse (ab 500 Mitarbeitenden und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro bzw. einem Umsatz
von über 40 Millionen Euro) offenzulegen, zu welchem Anteil ihre Umsätze, Gesamtinvestitionen und Ausgaben mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die laut Taxonomie „nachhaltig“ sind. In den nächsten vier Jahren soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden und die Schwelle auf 250 Mitarbeiter gesenkt werden.

 

Die Chance hinter den neuen Verpflichtungen 

Man könnte meinen, dass die EU-Taxonomie nun noch mehr Bürokratie und Pflichten für Unternehmen mit sich bringen wird, die ohnehin schon schwierige Zeiten durchleben. Wir sind jedoch überzeugt, dass sie große Chancen bietet und den Grundstein für eine neue, gesunde Wirtschaft legt. Standarddefinitionen für den Begriff der Nachhaltigkeit heben einerseits die Bemühungen und Leistungen wirklich tugendhafter Unternehmen hervor und unterscheiden sie von denen, die nur so tun, als ob sie nachhaltig wären. Infolgedessen haben nachhaltige Unternehmen einen leichteren Zugang zu Krediten und erhalten bessere Konditionen, da sie als weniger riskant eingestuft werden als nicht nachhaltige Unternehmen.

Allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu den Branchen der Taxonomie und unabhängig von ihrer Größe, ist zu empfehlen, sich damit zu befassen. Verpflichtete Unternehmen müssen sich dieser Bewertung ohnehin unterziehen. Nicht-verpflichtete Unternehmen haben jedoch den Zeitfaktor auf ihrer Seite, und zwar aus vielen Gründen:

  • Falls ihre Aktivität erfasst ist, sie aber zu klein sind: Sie können vorzeitig damit beginnen, Ziele zu verfolgen, die für ihre größeren Konkurrenten bereits Verpflichtungen darstellen, und so ihr Unternehmensimage verbessern, während sie gleichzeitig auf das vorbereitet sind, was höchstwahrscheinlich kommen wird.
  • Falls ihre Aktivität noch nicht abgedeckt ist, andere in ihrer Lieferkette aber schon: Es ist wahrscheinlich, dass auch sie bald von der Taxonomie erfasst werden, so dass der Beginn der Arbeit an ihrer Nachhaltigkeitsleistung nur von Vorteil sein kann, wenn es auch für sie Verpflichtungen und spezifische Prüfkriterien geben wird.
  • In allen anderen Fällen ist empfehlenswert, sich mit den neuen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit zu befassen und zu überlegen, welche neuen Möglichkeiten sich daraus ergeben könnten. Oft können Restriktionen und Vorschriften zu Innovationen in den Prozessen und Produkten führen und ein Unternehmen zukunftsfähiger machen.

 

Nachhaltigkeit wird mehr und mehr zum täglichen Brot für alle wirtschaftlichen Aktivitäten in verschiedenen Bereichen: von der Bewerbung bei öffentlichen Ausschreibungen bis zur Kreditanfrage bei der Bank, von der Suche nach neuen jungen Mitarbeiter:innen – das Umweltbewusstsein spielt für junge Generationen eine wichtige Rolle – bis hin zu den sehr hohen Energiekosten und den Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen bei Lieferanten. Es ist besser, heute zu handeln, als morgen hinterherzuhinken!

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