Lieferketten­gesetz
Beratung für Ihr Unternehmen

/ UNSER ANGEBOT

Die Biodiversität geht weltweit in bedrohlichem Ausmaß zurück. Hinzu kommt die zunehmende globale Erwärmung, deren Auswirkungen wir in den vergangenen Jahren und Monaten durch Dürren, massive Waldbrände und Wassermangel in ganz Europa am eigenen Leib erlebt haben.

Dabei wird eines immer deutlicher: Die Art und Weise, wie wir als Menschen derzeit weltweit wirtschaften ist so nicht mehr zukunftsfähig, entgegen der einstigen Annahme.
Die Rohstoffe werden immer knapper, Lieferketten werden störanfällig etc. Eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken und damit die Zukunft des Wirtschaftens liegt in zirkulären und CO2-armen unternehmerischen Aktivitäten – insbesondere im Mittelstand, wo immer wieder Innovationen hervorgebracht werden.

Ein Ansatz, um Lieferketten stabiler, sozial- und umweltverträglicher zu gestalten ist das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) oder auch Lieferkettengesetz.

Terra als starker Partner beim Lieferkettengesetz

Das Terra Institute als Unternehmensberatung mit dem spezifischen Fokus der ganzheitlichen Nachhaltigkeit begleitet Unternehmen auf dem Weg zur Implementierung von Nachhaltigkeit in ihr Geschäftsmodell und ihre unternehmerischen Aktivitäten. Dabei sehen wir uns als Kompetenzpartner:innen für Innovation und Nachhaltigkeit und arbeiten mit Unternehmen, Regionen und Einzelpersonen zusammen, die im globalen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit ihren Beitrag leisten wollen.

Unser Angebot reicht von Beratung über Coaching hin zum Facilitating und Training sowie der Entwicklung von Workshops, die auf Sie, Ihren Status Quo und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Auch bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen wir Sie gerne tatkräftig. Unsere langjährige Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung macht uns zu idealen Begleiter:innen Ihrer Unternehmenstransformation.

In Deutschland ist zum 01. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft getreten.

Konkret enthält es beispielsweise

  • das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
  • die Verpflichtung die Vereinigungsfreiheit zu wahren
  • sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen im eigenen Unternehmen wie bei direkten Lieferant:innen.

In Anbetracht dieses Gesetzes und allen zukünftigen regulatorischen Maßnahmen kann es von Vorteil sein, von Anfang an einen strategischen und holistischen Blickwinkel einzunehmen. So können wir als Team gemeinsam mit unseren Kunden daran arbeiten, die Sorgfaltspflichten sicherzustellen – durch das Erfassen von Emissionen (Scope 1, 2 und 3), sowie die Ausformulierung einer Klimastrategie und die Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette durch die Brille der Circular Economy.

Die Circular Economy hat zum Ziel wirtschaftliches Handeln komplett als Kreislauf zu etablieren, sodass Umweltbelastungen durch beispielsweise Müll auf ein Minimum reduziert bzw. gänzlich ausgeräumt werden und alles wiederverwendet und recycelt werden kann.

Wie profitieren unsere Kund:innen von der Hilfe bei einer Beratung zum Lieferkettengesetz?

Durch die Unterstützung unseres kompetenten Teams, das sich u.a. spezifisch mit dem Thema des Lieferkettengesetzes auseinandergesetzt hat und dies weiterhin tut, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, wird es für Unternehmen deutlich erleichtert, die Anforderungen zu verstehen und konkret umzusetzen. 

Eine Beratung zum Lieferkettengesetz kann außerdem dazu beitragen, dass sich Unternehmen neu im Feld der Nachhaltigkeit einordnen und positionieren können. Im Rahmen einer Beratung beim Terra Institute können wir zum Beispiel den CO2-Fußabdruck des Unternehmens berechnen und gemeinsam eine Reduktionsstrategie formulieren

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Ihre Leitlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Verpackungsvorgaben, der Strategie zur Einhaltung der Menschenrechte und wie der weitere Verlauf in der End-of-Life-Phase aussieht zu analysieren und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung in diesen Bereichen zu erarbeiten. 

Diese Punkte können auch bei nicht direkt vom LkSG angesprochenen Unternehmen abgefragt werden, wenn sie Zuliefer:innen für ein von dem Gesetz betroffenes Unternehmen sind. Dementsprechend muss auch ein nicht direkt betroffenes Unternehmen ggf. transparent offenlegen, inwiefern es die Menschenrechte und die Anforderungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Wir haben dies bereits mit Unternehmen, direkt und indirekt betroffene, aus verschiedenen Branchen vorgenommen und können uns mit Hilfe dieser Erfahrung auf verschiedene Geschäftsmodelle einstellen und zum Thema LkSG beraten.

Growth, Transformation

DIE UNTERNEHMEN
DIE UNS AUSGEWÄHLT HABEN

Wie geht Terra bei der Beratung vor?

Ganz grundlegend sind zunächst folgende vier Schritte zentral:

  1. Verstehen: Verstehen, Sensibilisieren und die Entwicklung eines Grundverständnis zur nachhaltigen Lieferkette
  2. Analysieren: Risiken analysieren, bewerten, priorisieren 
  3. Handeln: Verankerung durch wirksame Maßnahmen, Prozesse, Strukturen und Kontrollmechanismen
  4. Berichten: Glaubwürdige Berichterstattung über Nachhaltigkeit ablegen

In diesen unterschiedlichen Stufen beraten wir Unternehmen und ermöglichen es Ihnen damit, die Vorgaben solide umzusetzen.

Konkrete Handlungsschritte, die unsere Berater:innen mit Ihnen durchgehen, können folgendermaßen aussehen – hier können sich auch Unternehmen orientieren, die per se nicht vom Lieferkettengesetz betroffen sind, auch für ausländische Unternehmen ist dies spannend, da demnächst auch ein noch weitreichender Gesetzesentwurf zur Regelung des nachhaltigen Lieferkettenmanagements auf EU-Ebene verabschiedet werden soll. 

  • Einrichten eines Beschwerdemanagements
  • Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung (Beschreibung Menschenrechtsstrategie, Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Zuliefernde)
  • Erstellen einer Risikoanalyse (Jährlich und anlassbezogene Analyse der zentralen Herausforderungen für das Unternehmen)
  • Aufstellen von Präventionsmaßnahmen (Interne Schulungen, nachhaltige Beschaffungsstrategien)
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (sofern Verstöße oder Verletzungen des Gesetzes bestehen)

Fragen, die im Rahmen des Beratungsprozess relevant sind, sind z. B. folgende:

  • Wie resilient sind unsere Lieferketten hinsichtlich der derzeitigen Entwicklungen (Klimaerwärmung, Wetterextreme, Pandemien, Biodiversitätsverlust etc.)?
  • Wie genau sind Risiken in unserer Lieferkette bisher analysiert, die im Zusammenhang mit diesen Themen stehen?
  • Wie stabil und verlässlich sind die Beziehung zu Zuliefer:innen? 
  • Sind diese Beziehungen ausreichend stabil, um gemeinsam Änderungen vornehmen zu können?

Außerdem sind wir über weitere Gesetzgebungen auf dem Laufenden, die die Lieferkette und ihr Management ebenfalls betreffen, wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, öffentlich und anhand eines spezifischen Standards über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten und umfasst ebenfalls die Lieferkette und das Einhalten von Menschenrechten.

Beratung zum Lieferkettengesetz – Unser Team

Hans W. Steisslinger

Der studierte Chemiker Hans W. Steisslinger verfügt über ein breites naturwissenschaftliches Wissen, gepaart mit einem systemischen Verständnis der Wirtschaft als Teil von Gesellschaft und Natur.

Er konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf die Strategieentwicklung und -implementierung. Die Prinzipien und die Anwendung der Circular Economy stehen für ihn im Fokus – somit auch das Lieferkettengesetz.

 

Xenia Knorr

Durch ihre bisherigen Berufserfahrungen in einer renommierten politischen Strategieberatung hat die Politikwissenschaftlerin Xenia Knorr ein tiefes Verständnis von gesellschaftspolitischer Entwicklung und Anforderungen.

Mit Hilfe von zirkulären Lösungen und dem Aufbau einer Kreislaufwirtschaft möchte sie Unternehmen eine Brücke brauen zu einer Art des Wirtschaftens, die den Erhalt unserer Lebensgrundlage ermöglicht.

Kontakt

Sie haben Fragen oder wünschen unsere Unterstützung auf dem Weg zum nachhaltigen Unternehmen?

Der einfachste Weg mit uns in Kontakt zu treten ist hier!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung und die AGB. 

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Auf einen Blick: Zusammenfassung Lieferkettengesetz FAQ

1. Was ist das Lieferkettengesetz eigentlich?

Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz der deutschen Bundesregierung, das zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist und Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschrechtliche und ökologische Aspekte in Betracht zu ziehen. Diese Verpflichtung beziehen sich konkret auf den eigenen Geschäftsbereich, das Agieren einer Vertragspartnerin sowie das Handeln anderer (mittelbarer) Zuliefer:innen.

2. Ab wann gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz gilt seit dem 01. Januar 2023 in Deutschland. Dieses Jahr soll seitens der EU außerdem die breiter gefasste Directive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDD) verabschiedet werden. Dieses europäische Lieferkettengesetz geht weit über den Vorschlag des LkSGs hinaus und soll die gesamte Wertschöpfungskette und nicht nur die direkten Lieferant:innen betreffen.

Dies soll u.a. die Erfassung aller Downstream- und Upstream-Aktivitäten ermöglichen. Ab 2025 könnten so in der EU jene Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter:innen und einen Nettojahresumsatz von über 150 Millionen Euro haben betroffen sein.
Von größeren Unternehmen soll in der CSDD vermutlich außerdem gefordert werden, dass sie darlegen, wie genau sie ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5 Grad leisten wollen.

3. Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit Hauptverwaltung, -niederlassung, Verwaltungssitz, Zweigniederlassung oder satzungsmäßigem Sitz sowie 3.000 Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Ab 2024 gilt es sogar schon ab einer Größe von 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland. 

Es können allerdings auch Unternehmen betroffen sein, die nicht direkt in den Anwendungsbereich fallen, aber als Zuliefer:in eines Unternehmens tätig sind, das unter die oben genannten Anforderungen fällt. Diese zuliefernden Unternehmen können jedoch nicht von Bußgeldern oder gesetzlichen Vorgaben betroffen sein. Falls in diesen unmittelbar zuliefernden Betrieben Verletzungen der Vorgaben des Lieferkettengesetzes vorliegen, muss das Unternehmen auch hier in Bezug auf den jeweiligen Punkt tätig werden.

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