Lieferketten­gesetz
Beratung für Ihr Unternehmen

/ UNSER ANGEBOT

Damit Lieferketten sozial- und umweltverträglicher werden, ist in Deutschland zum 01.01.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz Lieferkettengesetz oder LkSG) in Kraft getreten. Unternehmen mit mehr als 3.000 (ab 2024 1.000) Mitarbeiter:innen müssen bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen (z.B. Risikomanagement,  Beschwerdeverfahren und eine Berichtspflicht einführen).

Die Unternehmen sind verpflichtet Ihren eigenen Geschäftsbereich und Ihre Lieferkette auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu überprüfen. Hier geht es konkret um Arbeitnehmerschutz (z.B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, gerechte Entlohnung), den Schutz von Lebensgrundlagen (z.B. Bodenveränderung, Luftverunreinigung), die Herstellung und Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen (z.B. Quecksilber oder POPs)  sowie das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung – egal ob Sie direkt vom Lieferkettengesetz betroffen sind oder einen vom Gesetz betroffenen Kunden beliefern.

Terra als starker Partner beim Lieferkettengesetz

2010 gegründet, hat sich das Terra Institute von Beginn an der Begleitung von Unternehmen hin zu nachhaltigem Wirtschaften verschrieben. Dabei sehen wir uns als Kompetenzpartner:innen für Innovation und Nachhaltigkeit und arbeiten mit Unternehmen, Regionen und Einzelpersonen zusammen, die im globalen Wandel in Richtung Nachhaltigkeit ihren Beitrag leisten wollen.

Unser Angebot reicht von Beratung über Coaching hin zum Facilitating und Training sowie der Entwicklung von Workshops, die auf Sie, Ihren Status Quo und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Auch bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes unterstützen wir Sie gerne tatkräftig. Unsere langjährige Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung macht uns zu idealen Begleiter:innen Ihrer Unternehmenstransformation.

 

Was kann Terra für Sie bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes tun?

Wir ermitteln mit Ihnen zusammen, wo Sie heute noch nicht die nötigen Sorgfaltspflichten erfüllen (GAP-Analyse) und entwickeln einen Maßnahmenplan. Außerdem bringen wir Transparenz in Ihre Lieferkette, damit Sie die geforderte Risikoanalyse durchführen können.

Durch die Unterstützung unseres kompetenten Teams, das sich in allen Aspekten des Lieferkettengesetzes auskennt, wird es für betroffene Unternehmen deutlich erleichtert, die Anforderungen zu verstehen und konkret umzusetzen.

Auch Unternehmen, die nicht direkt unter das Gesetz fallen, werden als unmittelbare Zulieferer eines betroffenen Unternehmens im Bereich der Risikoanalyse geprüft werden. Dementsprechend muss auch ein nicht direkt betroffenes Unternehmen transparent offenlegen können, inwiefern es die Menschenrechte und die Anforderungen hinsichtlich der Umweltkriterien erfüllt.

Wie profitieren unsere Kund:innen von der Hilfe bei einer Beratung zum Lieferkettengesetz?

In Anbetracht dieses Gesetzes und allen zukünftigen regulatorischen Maßnahmen ist es von Vorteil, von Anfang an einen strategischen und holistischen Blickwinkel einzunehmen. So können wir als Nachhaltigkeitsberatung gemeinsam mit unseren Kunden daran arbeiten, die Sorgfaltspflichten sicherzustellen und die Lieferkette nachhaltiger aufzustellen z.B.  durch das Erfassen von CO2-Emissionen (Scope 3) oder der Definition weiterer Umweltkriterien.

Außerdem sind wir über weitere Gesetzgebungen auf dem Laufenden, die die Lieferkette und ihr Management ebenfalls betreffen, wie z.B. die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, öffentlich und anhand eines spezifischen Standards über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten und umfasst ebenfalls die Lieferkette und das Einhalten von Menschenrechten. Eine Kombination ist sinnvoll und spart Ressourcen im Unternehmen.

Beim europäischen Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) kommen weitreichendere Umwelt-Aspekte hinzu, auf die wir Unternehmen heute schon bestmöglich vorbereiten können, damit diese ihre Strategie nicht wieder neu ausrichten müssen. Außerdem wird eine Kopplung an das Pariser Klimaabkommen kommen, so dass die Unternehmen einen Plan darlegen müssen, der zeigt wie das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad vereinbar sind. Die Direktive wurde im Mai 2024 final verabschiedet, nun muss sie innerhalb von 2 Jahren in lokale Gesetzgebung umgewandelt werden. Es betrifft Unternehmen mit mind. 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € weltweitem Jahresumsatz. Hier weitere Infos im Blog-Beitrag.

Wir beraten auch zur Ausformulierung einer Klimastrategie oder der Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette durch die Brille der Circular Economy. Dies führt dazu, dass sich Unternehmen neu im Feld der Nachhaltigkeit positionieren und einen Wettbewerbsvorteil durch Stärken Ihrer Reputation erarbeiten können. Langfristig wird die Investition in die Zukunft der Lieferketten auch zu Kosteneinsparungen (z.B. durch Verbesserung der Energieeffizienz) und zu Risikominimierung (z.B. Werteallianzen mit Lieferanten) führen.

 

Growth, Transformation

DIE UNTERNEHMEN
DIE UNS AUSGEWÄHLT HABEN

Wie geht Terra bei der Beratung vor?

Ganz grundlegend sind zunächst folgende vier Schritte:

  1. Verstehen: Lieferkette transparent darstellen, Grundverständnis zu einer nachhaltigen Lieferkette entwickeln
  2. Analysieren: Sorgfaltspflichten ermitteln, Risiken analysieren, bewerten, priorisieren 
  3. Handeln: Verankerung durch wirksame Maßnahmen, Prozesse, Strukturen und Kontrollmechanismen
  4. Berichten: Glaubwürdige Berichterstattung über Nachhaltigkeit ablegen

In diesen unterschiedlichen Stufen beraten wir Unternehmen und ermöglichen es Ihnen damit, die Vorgaben solide umzusetzen.

Konkrete Maßnahmen, die unsere Berater:innen mit Ihnen durchgehen, können folgendermaßen aussehen – hier können sich auch Unternehmen orientieren, die per se nicht oder noch nicht vom Lieferkettengesetz betroffen sind.

  • Einrichten eines Beschwerdemanagements
  • Veröffentlichen einer Grundsatzerklärung (Beschreibung Menschenrechtsstrategie, Verhaltenskodex für Mitarbeitende und Zuliefernde)
  • Erstellen einer Risikoanalyse (Jährlich und anlassbezogene Analyse der eigenen Geschäftsbereiche und der Lieferanten)
  • Aufstellen von Präventionsmaßnahmen (Interne Schulungen, nachhaltige Beschaffungsstrategien)
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (sofern Verstöße oder Verletzungen des Gesetzes bestehen)

Weitere Fragen, die im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsprozess relevant sein können:

  • Wie resilient sind unsere Lieferketten hinsichtlich der derzeitigen Entwicklungen (Klimaerwärmung, Wetterextreme, Pandemien, Biodiversitätsverlust etc.)?
  • Wie genau sind Risiken in unserer Lieferkette bisher analysiert, die im Zusammenhang mit diesen Themen stehen?
  • Wie verlässlich sind die Beziehungen zu Lieferant:innen?
  • Sind diese Beziehungen ausreichend stabil, um gemeinsam Änderungen vornehmen zu können?

Auf einen Blick: Zusammenfassung Lieferkettengesetz FAQ

1. Was ist das Lieferkettengesetz eigentlich?

Das Lieferkettengesetz ist ein Gesetz der deutschen Bundesregierung, das zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist und Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschrechtliche und ökologische Aspekte in Betracht zu ziehen. Diese Verpflichtungen beziehen sich konkret auf den eigenen Geschäftsbereich, das Agieren der Vertragspartner:innen sowie das Handeln anderer (mittelbarer) Zuliefer:innen.

2. Ab wann gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz gilt seit dem 01. Januar 2023 in Deutschland. Im Mai 2024 wurde seitens der EU die breiter gefasste Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Diese europäische Lieferkettendirektive geht über den Anwendungsbereich des LkSG hinaus und umfasst die gesamte Wertschöpfungskette und nicht nur die direkten Lieferant:innen. Sie ist innerhalb von max. 24 Monaten in lokales Recht umzuwandeln und gilt dann spätestens ab 2027 in den einzelnen EU Mitgliedsstaaten, lokale Gesetze wie z.B. das Lieferkettengesetz in Deutschland müssen daran angepasst werden.

3. Wen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das deutsche Lieferkettengesetz betrifft aktuell Unternehmen mit Hauptverwaltung, -niederlassung, Verwaltungssitz, Zweigniederlassung oder satzungsmäßigem Sitz sowie 1.000 Arbeitnehmer:innen in Deutschland.

Das europäische Lieferkettengesetz wird stufenweise eingeführt und gilt

  • ab 2027 für Unternehmen mit 5.000 Mitarbeiter:innen und einen Nettojahresumsatz von über 1,5 Mrd. Euro
  • ab 2028 für Unternehmen mit 3.000 Mitarbeiter:innen und einen Nettojahresumsatz von über 900 Mio. Euro und
  • ab 2029 für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeiter:innen und einen Nettojahresumsatz von über 450 Mio. Euro.

Kontakt

Sie haben Fragen oder wünschen unsere Unterstützung auf dem Weg zum nachhaltigen Unternehmen?

Der einfachste Weg mit uns in Kontakt zu treten ist hier!

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung und die AGB. 

Vielen Dank! Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Terra Institute GmbH (Headquarters)
office@terra-institute.eu
Tel. +39 0472 970 484

Terra Institute Austria FlexCo
office-austria@terra-institute.eu
Tel. +43 (0)670 509 30 91

Kontaktformular

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name
Datenschutz

BRIXEN HEADQUARTERS

Terra Institute GmbH
Albuingasse 2
39042 Brixen (BZ)
Italien

INNSBRUCK OFFICE AUSTRIA WEST

Terra Institute Austria FlexCo
Karl-Kapferer-Straße 5
6020 Innsbruck Österreich

KONTAKTE

office@terra-institute.eu
Tel. +39 0472 970 484

FOLLOW US

NEWSLETTER

© TERRA Institute

MwSt. IT02688830211

Empfängercodex: SUBM70N