Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ihr Weg zu belastbarer ESG-Transparenz, regulatorischer Sicherheit und strategischer Steuerung
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Nachhaltigkeits
Berichterstattung
Transparenz als Erfolgsfaktor: Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung heute den Unterschied macht
Nachhaltigkeit ist heute kein reines Kommunikations- oder Reportingthema mehr. Sie beeinflusst Finanzierung, Kundenbeziehungen, Resilienz, Risikomanagement und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells. Moderne Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft deshalb mehr als nur Transparenz: Sie verbindet wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Governance, Datenqualität und unternehmerischer Steuerung.
Nach Stop-the-clock, Omnibus I und den anstehenden ESRS-Änderungen ist vor allem eines entscheidend: den richtigen Berichtsrahmen für die eigene Unternehmensgröße, den regulatorischen Status und die Erwartungen von Banken, Kund:innen, Investor:innen und Geschäftspartnern zu wählen. Genau dabei unterstützen wir – von Scope-Check und Wesentlichkeit bis zu Datenprozessen, Bericht und Prüfungsreife.
Aktueller rechtlicher Rahmen
| Omnibus I Auf EU-Ebene final, veröffentlicht am 26.02.2026 und seit 18.03.2026 in Kraft. |
Neue CSRD-Grenzen Künftig Fokus auf Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeitenden und > 450 Mio. € Nettojahresumsatz. |
| Neue ESRS-Datenpunkte Geplant vor Sommer 2026; rechtlich spätestens bis 18.09.2026. |
VSME Seit 30.07.2025 von der Kommission empfohlen; künftiger freiwilliger Standard bis 1.000 Mitarbeitende soll darauf aufbauen. |
Die Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ist seit 2025 deutlich neu geordnet worden. Mit der Stop-the-clock-Richtlinie wurden die bisherigen zweiten und dritten CSRD-Anwendungswellen zeitlich verschoben. Mit Omnibus I wurde der Anwendungsbereich der CSRD auf die größten Unternehmen fokussiert. Für viele Unternehmen entfällt damit zwar die unmittelbare gesetzliche Berichtspflicht – nicht aber der Bedarf an belastbaren ESG-Daten. Denn Banken, große Kund:innen, Investor:innen und Wertschöpfungsketten fragen Nachhaltigkeitsinformationen weiterhin strukturiert ab.
Für die Praxis bedeutet das: Nicht jedes Unternehmen braucht künftig einen vollständigen CSRD-/ESRS-Bericht. Aber fast jedes größere oder finanzierungsrelevante Unternehmen braucht ein belastbares ESG-Daten- und Steuerungssystem.
Mit der Stop-the-clock-Richtlinie wurden die Erstanwendungszeitpunkte für die bisherige zweite und dritte Welle um zwei Jahre verschoben. Mit Omnibus I ist der CSRD-Scope auf die größten Unternehmen neu zugeschnitten worden. Für Unternehmen, die nach dem neuen Zuschnitt im Anwendungsbereich bleiben, bleibt die Berichterstattung weiterhin an den ESRS ausgerichtet.
Gleichzeitig sind die überarbeiteten ESRS noch nicht in Kraft. Bis zur Annahme des neuen Delegierten Rechtsakts bleibt daher das bestehende erste ESRS-Set maßgeblich. Für Unternehmen der bisherigen ersten Welle gelten Quick-Fix-Erleichterungen, damit für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 keine zusätzlichen Angaben gegenüber dem ersten Berichtsjahr erzwungen werden.
DIE UNTERNEHMEN
DIE UNS AUSGEWÄHLT HABEN



































Wer ist derzeit berichtspflichtig (könnte sich durch Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission in Kürze ändern)?
Nach heutigem EU-Rechtsstand richtet sich die verpflichtende CSRD-Berichterstattung künftig auf EU-Unternehmen und EU-Mutterunternehmen großer Gruppen, wenn im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigt werden und der Nettojahresumsatz über 450 Mio. € liegt.
Für bestimmte Drittlandkonstellationen gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig nur noch dann, wenn das Mutterunternehmen in der EU mehr als 450 Mio. € Umsatz erzielt und zusätzlich eine EU-Tochtergesellschaft oder EU-Zweigniederlassung mit mehr als 200 Mio. € Umsatz besteht.
Für Unternehmen, die aus dem Pflichtbereich herausfallen, wird freiwillige, standardisierte Berichterstattung strategisch wichtiger: nicht als Pflichterfüllung, sondern als Antwort auf Banken-, Kunden- und Lieferkettenanforderungen.
Warum freiwillige ESG-Daten trotzdem relevant bleiben
Auch außerhalb des formalen CSRD-Scope bleiben ESG-Daten kredit- und geschäftsrelevant. Banken müssen ESG-Risiken seit 11.01.2026 – kleine und nicht komplexe Institute spätestens ab 11.01.2027 – systematisch in Strategie, Risikomanagement und Kreditprozesse integrieren. Wer hier belastbare Daten liefern kann, reduziert Rückfragen, verbessert Anschlussfähigkeit und erhöht die Qualität von Finanzierungsgesprächen.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Angaben zu folgenden ESG-Themenbereichen zu machen:
- Geschäftsmodell & Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeit
- Governance & Unternehmensführung im ESG-Kontext
- Ökologische & soziale Auswirkungen inklusive Klimarisiken
- Lieferketten- & Wertschöpfungsketten-Transparenz
- Messbare ESG-Indikatoren gemäß EU-Taxonomie
Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Wollen Sie mehr Detailinformation zum Prozess? Laden Sie hier unsere Roadmap zum CSRD-Prozess herunter.
Der VSME-Nachhaltigkeitsstandard
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) ist heute der wichtigste freiwillige ESG-Referenzrahmen für kleinere und mittlere Unternehmen. Er wurde von der Europäischen Kommission am 30.07.2025 empfohlen und ist besonders geeignet für Unternehmen, die außerhalb der gesetzlichen CSRD-Pflicht liegen, aber strukturierte ESG-Informationen für Banken, Kund:innen oder Wertschöpfungsketten bereitstellen müssen.
Der VSME ist modular aufgebaut: Das Basic Module bildet den kompakten Mindeststandard; das Comprehensive Module ergänzt zusätzliche Angaben, die häufig von Banken, Investor:innen und größeren Geschäftspartnern angefragt werden. Damit lässt sich die Berichterstattung schrittweise und ressourcenschonend aufbauen.
Wichtig für die Website: Der künftig auf EU-Ebene geplante freiwillige Standard für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende ist noch nicht verabschiedet. Er soll aber auf dem VSME aufbauen. Für die Praxis ist der VSME damit bereits heute die sinnvollste Grundlage.
Lassen Sie uns Ihren VSME-Bericht erstellen – fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an!
Wollen Sie mehr Detailinformation zum Prozess? Laden Sie hier unsere Roadmap zum VSME-Prozess herunter:
Why? Wie profitieren Kundinnen und Kunden von unserer Erfahrung?
Ein guter Nachhaltigkeitsbericht schafft Orientierung nach innen und Glaubwürdigkeit nach außen. Er hilft Unternehmen, ESG-Risiken und -Chancen systematisch zu steuern, Anforderungen von Banken und Kund:innen schneller zu beantworten, Datenlücken entlang der Wertschöpfungskette zu schließen und regulatorische Änderungen in belastbare Prozesse zu übersetzen.
Gerade in der aktuellen Übergangsphase ist der Mehrwert nicht „mehr Bericht“, sondern „mehr Klarheit“: Welche Anforderungen gelten wirklich? Welche Datenpunkte sind sinnvoll? Welche Prozesse sollten heute aufgebaut werden, obwohl sich der Rechtsrahmen gerade ändert? Hier schaffen wir Struktur statt Aktionismus.
Unsere Kund:innen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Auszug)
Warum mit dem Terra Institute
Wir verbinden Regulatorikverständnis mit praktischer Umsetzungsarbeit. Das heißt: Wir interpretieren CSRD, ESRS, VSME und Taxonomie nicht abstrakt, sondern übersetzen sie in konkrete Arbeitspakete, Verantwortlichkeiten, Datenanforderungen und Berichtslösungen.
Unser Ansatz ist branchen- und größenadäquat: Ein Unternehmen im künftigen CSRD-Scope braucht andere Prozesse als ein Midcap außerhalb des Pflichtbereichs oder ein KMU, das primär auf Banken- und Kundenanforderungen reagieren muss. Deshalb entwickeln wir keine Standardberichte von der Stange, sondern passgenaue Reporting- und Steuerungslösungen.
- Regulatorisch belastbare Einordnung von CSRD, ESRS, VSME und EU-Taxonomie
- Praxisnahe Übersetzung in Prozesse, Verantwortlichkeiten, Datenhaushalt und Bericht
- Unterstützung von Scope-Check, doppelter Wesentlichkeit, Gap-Analyse, Datenerhebung, Redaktion und Prüfungsreife
- Freiwillige Reporting-Lösungen für Unternehmen außerhalb des CSRD-Scope
How? Wie ist unser Vorgehen?
- Scope-Check & Scoping: Prüfung des aktuellen Rechtsstands, Einordnung in CSRD-Scope / freiwilligen Rahmen, Definition von Zielen, Berichtsgrenzen und Stakeholdern
- Wesentlichkeit & Datenlandkarte: Doppelte Wesentlichkeit oder pragmatische Themenpriorisierung, Mapping relevanter ESG-Daten, Identifikation von Lücken und Verantwortlichkeiten
- Datenprozesse & Governance: Aufbau oder Schärfung von Datenerhebung, Rollen, Freigaben, internen Kontrollpunkten und Dokumentation
- Berichterstellung: Redaktion, Kennzahlenaufbereitung, Strukturierung nach CSRD/ESRS, VSME oder freiwilligem Zielbild
- Review & Veröffentlichungsreife: Qualitätssicherung, Stakeholder-Readiness, Prüfungsnähe und saubere Übergabe für Lagebericht, Website oder freiwilligen ESG-Report
Die häufigsten Fragen zum Thema Nachhaltigkeitsbericht – FAQs
1. Ist ein Nachhaltigkeitsbericht noch Pflicht?
Ja – aber künftig nur noch für einen deutlich kleineren Kreis von Unternehmen. Nach Omnibus I fokussiert sich die CSRD auf die größten Unternehmen. Für viele andere Unternehmen ist die Berichterstattung nicht mehr gesetzlich verpflichtend, aber weiterhin geschäftlich relevant.
2. Wer ist nach dem neuen EU-Stand von der CSRD betroffen?
EU-Unternehmen und EU-Mutterunternehmen großer Gruppen bleiben im Scope, wenn sie im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und der Nettojahresumsatz über 450 Mio. € liegt. Für bestimmte Drittlandkonstellationen gelten gesonderte EU-Umsatz- und Präsenzschwellen.
3. Was bedeutet „Stop-the-clock“ konkret?
Die Stop-the-clock-Richtlinie verschiebt die Erstanwendung für die bisherige zweite und dritte Welle um zwei Jahre. Unternehmen, die ursprünglich erstmals für die Geschäftsjahre 2025 oder 2026 hätten berichten müssen, erhalten damit mehr Zeit.
4. Wann kommen die neuen ESRS-Datenpunkte?
Die Europäische Kommission plant den überarbeiteten ESRS-Delegierten Rechtsakt vor dem Sommer 2026. Rechtlich zugesagt ist die Annahme spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Omnibus-I-Änderungsrichtlinie – also spätestens bis 18.09.2026.
5. Was gilt bis zum neuen Delegierten Rechtsakt?
Bis zum neuen Delegierten Rechtsakt bleibt das bestehende erste ESRS-Set anwendbar. Für Unternehmen der bisherigen ersten Welle gelten zusätzlich die Quick-Fix-Erleichterungen.
6. Was ist der VSME – und für wen lohnt er sich?
Der VSME ist der empfohlene freiwillige ESG-Standard für kleinere und mittlere Unternehmen. Er lohnt sich besonders für Unternehmen außerhalb des CSRD-Scope, die strukturierte ESG-Daten für Banken, Kund:innen oder Wertschöpfungsketten bereitstellen möchten.
7. Gilt der neue EU-Rechtsstand automatisch schon national?
Nein. Bei Richtlinien ist immer zusätzlich die nationale Umsetzung zu beachten. Deshalb sollte die Website EU-Rechtsstand und nationale Umsetzung konsequent getrennt darstellen.
8. Was ist mit der EU-Taxonomie?
Für Unternehmen im CSRD-Scope bleibt die EU-Taxonomie relevant. Die vereinfachenden Taxonomie-Regeln wurden Anfang 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und gelten grundsätzlich ab 01.01.2026 für das Finanzjahr 2025; alternativ können Unternehmen die Vereinfachungen auch erst ab dem Finanzjahr 2026 anwenden.
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