Nachhaltigkeitsbericht

– Ihr Weg zu Transparenz, ESG-Konformität und langfristigem Erfolg

/ UNSER ANGEBOT

Transparenz als Erfolgsfaktor: Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung heute den Unterschied macht

Nachhaltigkeitsberichterstattung ist längst kein „Nice-to-have“ mehr – es ist ein geschäftskritischer Erfolgsfaktor und der neue Standard für Unternehmen, die zukunftsfähig bleiben wollen. Unternehmen, die ihre ESG-Strategien klar kommunizieren, positionieren sich als vertrauenswürdige Marktführer, erfüllen gesetzliche Vorgaben und steigern ihre Attraktivität für Investoren, Kunden und Talente. Gleichzeitig erkennen und minimieren sie Risiken entlang der Lieferkette und erschließen neue Geschäftschancen.

Ein professioneller Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur ein Dokument – er ist eine strategische Chance, um Wettbewerbsvorteile zu sichern, regulatorische Hürden zu meistern und die eigene Innovationskraft zu stärken. Wer heute nachhaltig agiert, hat morgen die Nase vorn. Die Frage ist nicht mehr, ob ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht braucht – sondern wie schnell es ihn umsetzt, um sich als Branchenvorreiter zu positionieren.

Aktueller rechtlicher Rahmen 

Es gibt weltweit verschiedenste Nachhaltigkeitsstandards. Manche sind freiwillige Berichtsstandards, andere sind gesetzlich verpflichtete Berichtsstandards. Hier ein Überblick der häufigsten verwendeten Nachhaltigkeitsberichtsstandards in Europa.

Tabelle_Berichtsstandards

In der EU setzte die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Derzeit ist die CSRD durch den OmnibusVorschlage der EU-Kommission in Umfang und Reichweite in Frage gestellt. Derzeit müssen aber Unternehmen innerhalb der EU noch sehr strenge Offenlegungspflichten erfüllen, abhängig von ihrer Größe und Geschäftstätigkeit. Die verpflichtende Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). 

CSRD und Berichtsanforderungen - ESRS

DIE UNTERNEHMEN
DIE UNS AUSGEWÄHLT HABEN

Wer ist derzeit berichtspflichtig (könnte sich durch Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission in Kürze ändern)?

1. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse (Einzelunternehmen oder Unternehmensgruppen), die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Bilanzsumme von ≥ 25 Mio. € 
  • Nettoumsatz von ≥ 50 Mio. € 
  • Mindestens 500 Mitarbeitende
    Anwendungsjahr: 2025

    2. Große Unternehmen allgemein (nicht börsennotiert), die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 

    • Bilanzsumme von ≥ 25 Mio. € 
    • Nettoumsatz von ≥ 50 Mio. € 
    • Mindestens 250 Mitarbeitende
      Anwendungsjahr: 2026

    3. Kapitalmarktorientierte KMUs können sich freiwillig nach den VSME für KMUs zertifizieren lassen.

    Anwendungsjahr: freiwillig ab 2026 

    4. Nicht-EU-Unternehmen mit wirtschaftlicher Präsenz in der EU: 

    • Unternehmen mit Zweigniederlassungen in der EU, die keine Tochtergesellschaft im selben Land haben, müssen ab einem Netto-Umsatz von 40 Mio. € berichten. 
    • Unternehmen mit Tochtergesellschaften mit Sitz in der EU müssen ab einem Netto-Umsatz (auf Gruppenebene oder einzeln) von 150 Mio. € berichten.
      Anwendungsjahr: 2029
    Einordnung der CSRD

    Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Angaben zu folgenden ESG-Themenbereichen zu machen: 

    • Geschäftsmodell & Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeit 
    • Governance & Unternehmensführung im ESG-Kontext 
    • Ökologische & soziale Auswirkungen inklusive Klimarisiken 
    • Lieferketten- & Wertschöpfungsketten-Transparenz 
    • Messbare ESG-Indikatoren gemäß EU-Taxonomie

    Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, sichern sich nicht nur Compliance, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. 

    Wollen Sie mehr Detailinformation zum Prozess? Laden Sie hier unsere Roadmap zum CSRD-Prozess herunter.

    Der VSME-Nachhaltigkeitsstandard bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine praxisnahe Orientierung für die nachhaltigkeitsbezogene Berichterstattung im Einklang mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und den Prinzipien der Doppelten Wesentlichkeit. Besonders im Hinblick auf die zunehmende Regulierung und Transparenzanforderungen entlang der Lieferkette wird es für KMU immer wichtiger, ihre ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte strukturiert offenzulegen. 

    Der VSME-Standard besteht aus zwei Modulen: 

    • Basic – ein kompakter Einstieg, der Unternehmen eine erste strukturierte Berichterstattung ermöglicht. 
    • Comprehensive – eine vertiefte Berichterstattung für Unternehmen, die umfassendere Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen müssen. 

      Durch diese modulare Struktur bietet der Standard Unternehmen die Möglichkeit, ihre Berichterstattung schrittweise und ressourcenschonend zu entwickeln. Vorteile des VSME sind unter anderem die Reduzierung des bürokratischen Aufwands, eine höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Stakeholdern sowie eine bessere Vorbereitung auf regulatorische Anforderungen. Gleichzeitig stärkt der Standard die Wettbewerbsfähigkeit von KMU, indem er eine transparente und strategische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit fördert.

      Lassen Sie uns Ihren VSME-Bericht erstellen – fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an!

      Wollen Sie mehr Detailinformation zum Prozess? Laden Sie hier unsere Roadmap zum VSME-Prozess herunter:

      Why? Wie profitieren Kundinnen und Kunden von unserer Erfahrung?

      Warum Nachhaltigkeitsreporting? – Ihre Vorteile 

      Wettbewerbsvorteil & Kapitalzugang: 88 % der institutionellen Investoren bewerten ESG-Performance als entscheidenden Faktor für Investitionsentscheidungen. 

      Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch CSRD/ESRS, GRI & IFRS oder VSME standardisiert und teilweise verbindlich. 

      Transparenz & Vertrauen: Stakeholder bevorzugen Unternehmen mit glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstrategien. 

      Risikomanagement entlang der Lieferkette: Identifizierung und Minderung von ESG-Risiken sowie Verbesserung der Unternehmensresilienz. 

      Kostenersparnis & Effizienzsteigerung: ESG-konforme Unternehmen reduzieren operative Kosten um bis zu 20 %. 

      Attraktivität als Arbeitgeber: 76 % der Arbeitnehmenden bevorzugen Unternehmen mit klarer Nachhaltigkeitsstrategie. 

      Verbesserte Marktposition: 64 % der Verbraucher:innen treffen Kaufentscheidungen auf Basis nachhaltiger Werte. 

      Unsere Kunden in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Auszug)

      Durst Logo
      Stiegl-logo
      misterspex

      Warum mit dem Terra Institute

      Das Terra Institute ist seit über einem Jahrzehnt Vorreiter in der nachhaltigen Unternehmensberatung. Wir begleiten Unternehmen bei der ESG-Transformation, der Umsetzung der EU-Taxonomie, der Lieferketten-Compliance und der Integration nachhaltiger Strategien. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz verbindet:

      • Praxisnahe ESG-Expertise mit tiefem Branchenwissen 
      • Datenbasierte Lösungen, um belastbare Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen 
      • Maßgeschneiderte Beratung, angepasst an Ihre spezifischen Anforderungen und Berichtsstandards 
      • State-of-the-Art ESG-Tools, um CO2-Bilanzen, Klimarisiken, Biodiversitätsrisiken, soziale Auswirkungen oder Governance-Indikatoren messbar zu machen

      How? Wie ist unser Vorgehen?

      Unser bewährtes Vorgehen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts folgt einem strukturierten und praxisnahen Prozess: 

      1. Analyse & Scoping: Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Ziele und den Umfang des Berichts. 
      2. Datenaufbereitung & Doppelte Materialitätsanalyse: Identifikation wesentlicher ESG-Themen und relevante Leistungsindikatoren. 
      3. Nachhaltigkeitsstrategie & Maßnahmen: Entwicklung konkreter KPIs und Strategien zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance. 
      4. Erstellung & Review: Verfassen des Berichts gemäß den relevanten Standards mit professioneller Qualitätssicherung. 
      5. Freigabe & Veröffentlichung: Unterstützung bei der finalen Umsetzung und Kommunikation des Berichts über verschiedene Kanäle. 

      Die häufigsten Fragen zum Thema Nachhaltigkeits­bericht – FAQs

      1. Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

      Ein Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens. Er dient der Transparenz gegenüber Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und weiteren Stakeholdern. 

      Neben der Darstellung nachhaltiger Initiativen und Ziele umfasst er auch konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen, Energieeffizienz, Ressourcennutzung, soziale Verantwortung und Unternehmensführung. Er stärkt das Vertrauen in das Unternehmen und kann strategische Wettbewerbsvorteile schaffen. 

      2. Was sollte ein Nachhaltigkeitsbericht beinhalten?

      Ein effektiver Nachhaltigkeitsbericht sollte folgende Aspekte abdecken:

      • Nachhaltigkeitsstrategie: Ziele, Werte und Nachhaltigkeitsvision des Unternehmens.
      • Governance & Managementansatz: Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeit innerhalb der Organisation.
      • Stakeholder-Engagement: Wie das Unternehmen mit Investoren, Kunden, Mitarbeitenden und anderen Interessengruppen interagiert.
      • Umweltauswirkungen: Daten zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen, Wasserverbrauch, Abfallmanagement und Biodiversität.
      • Soziale Verantwortung: Arbeitspraktiken, Vielfalt & Inklusion, soziale Initiativen und Menschenrechte.
      • Wirtschaftliche Aspekte: Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette, ESG-Finanzierungsstrategien und Innovationspotenzial.
      • Leistungskennzahlen (KPIs): Messbare Fortschritte anhand international anerkannter Berichtsstandards (GRI, ESRS, CSRD). 

      3. Ist ein Nachhaltigkeitsbericht Pflicht?

      Ja, für viele Unternehmen ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung derzeit gesetzlich vorgeschrieben. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erweitert ab 2024 die Berichtspflicht auf rund 50.000 Unternehmen. Aktuell sind Unternehmen betroffen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 

      Mehr als 250 Mitarbeitende 
      Nettoumsatz über 50 Mio. € 
      Bilanzsumme über 25 Mio. € 

      Die Europäische Kommission hat mit der Omnibus-Verordnung einen Änderungsvorschlag eingebracht, der erhebliche Anpassungen vorsieht. Unter anderem wird diskutiert, die Schwellenwerte für die Berichtspflicht deutlich anzuheben. Nach dem Vorschlag wären künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. 
      Wichtig: Die Omnibus-Verordnung ist derzeit nur ein Vorschlag und noch nicht in Kraft. Ob und in welcher Form die Änderungen umgesetzt werden, hängt von den politischen Verhandlungen ab.

      4. Welche Vorteile bringt ein Nachhaltigkeitsbericht?

      • Wettbewerbsvorteil & Kapitalzugang: Investoren bevorzugen Unternehmen mit nachhaltiger Strategie.
      • Erfüllung regulatorischer Anforderungen: Einhaltung von CSRD, GRI & ESRS vermeidet Strafen und Risiken.
      • Vertrauensaufbau: Transparenz steigert das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
      • Kosteneinsparungen & Effizienzsteigerung: Unternehmen mit klarer ESG-Strategie optimieren Prozesse und senken langfristig Kosten.
      • Markenstärkung: Nachhaltigkeitsstrategien fördern eine positive Reputation und Kundenbindung.
      • Innovationsförderung: Nachhaltigkeitsberichte helfen, neue Geschäftsmodelle und Innovationen zu identifizieren.
      • Risikomanagement: ESG-Berichte helfen, Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und proaktiv zu steuern. 

      5. Wer ist von der CSRD betroffen und wann tritt die Pflicht in Kraft?

      Die CSRD-Berichtspflicht betrifft Unternehmen gestaffelt nach ihrer Größe:

      • Ab 2025: Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeitenden.
      • Ab 2026: Alle großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, 50 Mio. € Umsatz oder 25 Mio. € Bilanzsumme.
      • Ab 2026: Börsennotierte KMUs mit freiwilliger Berichtsoption bis 2028.
      • Ab 2029: Große nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über 150 Mio. € in der EU. 

      Die Berichterstattung muss in den Lagebericht integriert werden und erfordert qualitative & quantitative Angaben, die kurz-, mittel- und langfristige ESG-Risiken und Chancen berücksichtigen. 

      Die Berichterstattung muss in den Lagebericht integriert werden und erfordert qualitative & quantitative Angaben, die kurz-, mittel- und langfristige ESG-Risiken und Chancen berücksichtigen. 

       

      💡 Omnibus-Vorschlag: Die Europäische Kommission hat im März 2025 vorgeschlagen, die Schwellenwerte für die Berichtspflicht deutlich anzuheben. Demnach würden künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden verpflichtet sein. Zudem sieht der Vorschlag vor, Erleichterungen für börsennotierte KMUs einzuführen und die Anforderungen für nicht-EU-Unternehmen zu präzisieren.
      Wichtig: Die Omnibus-Verordnung ist bislang nur ein Vorschlag und noch nicht rechtskräftig. Ob und wann diese Änderungen umgesetzt werden, hängt von den politischen Verhandlungen auf EU-Ebene ab. 

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