Nachhaltigkeitsbericht:
Beratung für Ihr Unternehmen

Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung

/ UNSER ANGEBOT

Worauf es bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ankommt

Immer mehr Unternehmen und Institutionen verfassen Nachhaltigkeitsberichte. In diesen werden die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen und deren Strategie zur Milderung und Verbesserung einer Firma offengelegt. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist dabei viel mehr als nur ein organisatorischer Aufwand.

So bietet sie einem Unternehmen die einzigartige Möglichkeit, den Status-quo zu ermitteln, nachhaltige Ziele zu setzen und aus Vergangenheit sowie aus dem breiten Kontext zu lernen. Mit dem richtigen Partner an der Seite wird die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu einem Unterfangen, das an sich für das Unternehmen sehr nachhaltig ist. Wir sind ein solcher Partner.

Was ist das Terra Institute?

Das Terra Institute wurde 2010 von Evelyn Oberleitner und Günther Reifer gegründet. Die beiden Visionäre sahen damals bereits die Notwendigkeit, Wirtschaft und Umwelt einander näherzubringen. So schufen sie ein Institut, das sich genau dessen annimmt, was es im Namen trägt: der Erde. Die Nachhaltigkeitspioniere überzeugten mit ihrer Vision im Laufe der Jahre europaweit etablierte Beraterinnen und Berater, Trainerinnen und Trainer sowie Coaches im Bereich Leadership und Strategieberatung von ihrer Idee. Nun bilden sie gemeinsam mit diesen ein internationales Team, das in der Begleitung von Unternehmen in die Nachhaltigkeit und bei der Transformation von Geschäftsfeldern in Richtung Kreislaufwirtschaft führend ist.

Wir arbeiten an der Seite von Unternehmen und Institutionen aller Größen, in allen Branchen und in unterschiedlichsten Ländern und unterstützen jene dabei, den Übergang von einem rein wirtschaftlich getriebenen Tun zu einem nachhaltigen und erfolgreichen Handeln zu meistern. So stehen wir federführend dafür, den wirtschaftlichen Wohlstand der Gesellschaft zu erhalten und gleichzeitig sowohl die Ökosysteme als auch die soziale Gerechtigkeit zu verbessern. 

Wie ist das zu schaffen? Mit dem Terra-Beratungsansatz. Dieser ist getragen von einem systemischen Denken, dem Ringen um Bedeutungstiefe und der aufrichtigen Wertschätzung von Beziehungen. Er zeichnet sich aus durch einen ganzheitlichen Ansatz, verknüpft mit innovativen Prozessen, wie auch der Nutzung von digitalen Tools – gemeinsam mit ausgewählten Partnern entwickelt oder von diesen zu Verfügung gestellt.

DIE UNTERNEHMEN
DIE UNS AUSGEWÄHLT HABEN

Wie profitiert der Kunde bei einer Beratung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts durch Terra?

Nicht nur Unternehmen und Institutionen profitieren von unserer  Begleitung. Denn jeder wirtschaftliche Betrieb, der seine Arbeitsweise in eine nachhaltige wandelt, wirkt sich positiv auf das Ökosystem und die Gesellschaft aus. Aber natürlich gewinnt auch jeder unserer Kundinnen und Kunden von einer  Begleitung durch unsere Expertinnen und Experten. .

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht? 

Der sogenannte Nachhaltigkeitsbericht ist die Weiterentwicklung der in den 1990er Jahren veröffentlichten Umweltberichte. Er ist neben dem Geschäftsbericht einer der Key-Punkte der Informationspolitik einer Firma und zugleich ein wichtiges Element der strategischen Entwicklung des Unternehmens, des Marketings und des Nachhaltigkeitsmanagements. In ihm setzt sich ein Unternehmen oder eine Einrichtung mit seiner nachhaltigen Entwicklung auseinander.

In ihm werden folgende Themengebiete der Nachhaltigkeit aufgegriffen:

  • die Governance und die Ökonomie
  • die Ökologie
  • das Soziale

Ist ein Nachhaltigkeitsbericht auf den ersten Blick nur ein mehrseitiges Dokument, so bietet dessen Erarbeitung doch die Möglichkeit, sich intensiv mit den eigenen ökologischen, sozialen und ökonomischen Auswirkungen auseinanderzusetzen – und diese dann im Bericht transparent und nachvollziehbar darzulegen. So sieht man, was das Unternehmen bereits leistet, wo es noch Verbesserungsbedarf und welche Möglichkeiten es gibt und welchen Bereich man vielleicht bis dato noch gar nicht berücksichtigt hat. Dieses Sich-selbst-den-Spiegel-Vorhalten tut nicht weh, sondern ist vielmehr die einzigartige Möglichkeit, sich selbst zu verbessern.

Der richtige Ansatz zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

Um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann man viele verschiedene Ansätze wählen und unterschiedlichste weitere Berichte und Erklärungen inkorporieren. Wir vom Terra Institute arbeiten gerne mit den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI), da diese es uns ermöglichen, den Bericht bestens auf die Bedürfnisse und Herausforderungen unserer jeweiligen Kundinnen und Kunden zuzuschneiden.

Zudem konnten wir das Framework der GRI bereits mit den Anforderungen der im November 2022 im Europaparlament angenommenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgleichen und so sicherstellen, dass diese bei der Berichterstellung berücksichtigt werden.

Die Grundlagen der Nachhaltigkeit genauer erklärt

Die Grundlagen der Nachhaltigkeit werden häufig mit dem Konzept der „drei Säulen der Nachhaltigkeit“ beschrieben. Diese Säulen stehen für die miteinander verknüpften Aspekte der Nachhaltigkeit:

  1. Ökologische Nachhaltigkeit

Die ökologische Nachhaltigkeit zielt darauf ab, die Gesundheit des Planeten zu bewahren. Deshalb ist die Minimierung der negativen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Ökosysteme, den Erhalt von Ressourcen, die Verringerung von Verschmutzung sowie die Förderung der biologischen Vielfalt wichtig. 

  1. Wirtschaftliche Nachhaltigkeit

Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleistet die Rentabilität, Effizienz und den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Sie berücksichtigt die wirtschaftlichen Auswirkungen von Geschäftsentscheidungen sowie die gerechte Verteilung des generierten Wohlstands.

  1. Die soziale Nachhaltigkeit

Die soziale Nachhaltigkeit schafft Gemeinschaften, in denen jeder Mensch die gleichen Chancen hat und Zugang zu wichtigen Ressourcen für jeden gewährleistet ist. Dabei heißt sozial nachhaltig zu agieren, soziale Gerechtigkeit, die Menschenrechte sowie faire Arbeitspraktiken zu berücksichtigen.

Wie geht das Terra Institute bei der Beratung von Unternehmen vor?

Natürlich ist die Beratung eines jeden Unternehmens anders, denn wir vom Terra Institute passen uns den jeweiligen Herausforderungen und Anforderungen an. Wenn es um die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts geht, werden im Zuge der Beratung in der Regel jedoch immer folgende acht Punkte durchgegangen:

  1. Der Umfang wird festgelegt: Ein Nachhaltigkeitsbericht kann mehrere hundert Seiten lang sein, aber auch viel kürzer ausfallen. Zu Beginn muss daher feststehen, welche Inhalte unbedingt in diesen einfließen sollen. So stellen wir Fragen wie:
    – Wo sind die organisatorischen Grenzen?
    – W
    ie wird der Berichtszeitraums eingegrenzt?
  2. Der Rahmen wird gewählt: Es gibt unterschiedliche Rahmen, die für den Nachhaltigkeitsbericht verwendet werden können. So kann man sich am Sustainability Accounting Standards Board (SASB) oder aber auch am International Integrated Reporting Council (IIRC) bei der Erstellung des Berichts orientieren. Wir vom Terra Institute arbeiten primär mit Berücksichtigung der Global Reporting Initiative-Richtlinien (GRI), da diese sich perfekt an die individuellen Anforderungen eines Unternehmens anpassen lassen.
  3. Die Themen und die Inhalte werden festgestellt: Es ist wichtig zu definieren, welche Themen im Nachhaltigkeitsbericht und in der Nachhaltigkeitsentwicklungsstrategie des Unternehmens enthalten sein sollen. Um dies zu tun, ist eine Analyse der negativen und positiven Auswirkungen, die sich aus dem Handeln des Unternehmens entlang der gesamten Wertschöpfungskette ergeben, notwendig und auch sehr interessant, um sie aus einem breiteren Blickwinkel zu verstehen.
  4. Die Leistungsindikatoren werden definiert: Gemeinsam mit dem Kunden legen wir die Leistungsindikatoren fest, auf deren Grundlage der Berichtsrahmen und die ermittelten Daten aufbauen.
  5. Die relevanten Daten werden identifiziert: Steht fest, welche Punkte im Nachhaltigkeitsbericht behandelt werden, gilt es, die relevanten Daten zu ermitteln, die in den Nachhaltigkeitsbericht aufgenommen werden sollen.
    Welche sind das? Das können Daten über die ökologische, soziale und ökonomische Leistung des Unternehmens sein. Aber auch Daten über das Engagement der Stakeholder oder auch Zahlen und Fakten, die die Nachhaltigkeitsstrategie unterlegen.
  6. Die ermittelten Daten werden überprüft: Die im Nachhaltigkeitsbericht dargelegten Informationen müssen absolut zuverlässig und glaubwürdig sein. Deshalb liegt es am Unternehmen, die bereitgestellten Daten auf ihren Richtigkeitsgehalt hin zu überprüfen.
  7. Die Entwicklungsstrategie zur Milderung und Verbesserung der Auswirkungen sowie für das Ergreifen von Chancen wird bestimmt.
  8. Der Nachhaltigkeitsbericht wird verfasst: Wurden alle Zahlen, Daten und Fakten zusammengetragen, ist es an der Zeit, den Bericht zu verfassen. Dieser ist meist aus folgenden Teilen aufgebaut:
    – eine Einleitung
    – eine Beschreibung des Unternehmens und seiner Nachhaltigkeitsstrategie
    – A
    bschnitte über ökologische, soziale und wirtschaftliche Leistungen
    – eine Zusammenfassung
  9. Die Überprüfung und Freigabe: Der verfasste Nachhaltigkeitsbericht sollte von den wichtigsten Stakeholdern geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Punkte korrekt wiedergegeben wurden. Die wichtigsten Stakeholder sind unter anderem
    – die Geschäftsführung,
    – der Vorstand
    – sowie eventuell externe Prüferinnen oder Prüfer.
  10.  Die Veröffentlichung und Kommunikation des Berichts: Wurde der Nachhaltigkeitsbericht von allen Schlüsselpersonen freigegeben, geht es an dessen Veröffentlichung und Kommunikation über verschiedene Kanäle. So können die eigene Website, soziale Medien, Presseaussendungen und der Jahresbericht zur Kommunikation verwendet werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts voraussetzt, sich alle Teile und Aspekte des Unternehmens anzuschauen und idealerweise einen Partner, der einen erfolgreich durch den Prozess führt. 

Die häufigsten Fragen zum Thema Nachhaltigkeits­bericht – FAQs

1. Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Im sogenannten Nachhaltigkeitsbericht werden die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens oder einer Organisation festgehalten. Er bietet der breiteren Öffentlichkeit Transparenz bei den Nachhaltigkeitsbemühungen einer Organisation. Meist enthält der Bericht genauere Details zu den nachhaltigen Initiativen, Praktiken und Zielen der Firma sowie zu den Fortschritten bei deren Verwirklichung. So kann er Themen wie Energie- und Wasserverbrauch, Abfallreduzierung, CO2-Emissionen, soziale Leistungen, Menschenrechte, Arbeitspraktiken und Philanthropie beinhalten.

2. Was sollte ein Nachhaltigkeitsbericht beinhalten?

Ein Nachhaltigkeitsbericht sollte mit Zahlen, Daten und Fakten hinterlegt Informationen über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens sowie die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Gesellschaft beinhalten. So werden in einem Nachhaltigkeitsbericht in der Regel folgende Punkte abgedeckt:

  • Ein Überblick über die Nachhaltigkeitsstrategie, -ziele und -vorgaben der Organisation
  • Ein organisatorisches Profil
  • Informationen über die Führungsstruktur des Unternehmens, den Managementansatz und die Aktivitäten zur Einbindung der Stakeholder
  • Informationen über die Umweltauswirkungen des Unternehmens, einschließlich Daten zu Energie- und Wasserverbrauch, Treibhausgasemissionen, Abfall und Recycling
  • Informationen über die sozialen Auswirkungen der Organisation, wie zum Beispiel über die Arbeitspraktiken, die Mitarbeitervielfalt und deren gesellschaftliches Engagement
  • Daten über die wirtschaftlichen Auswirkungen des Unternehmens
  • Künftige Nachhaltigkeitsziele und -strategien sowie die Strategien zu deren Erreichbarkeit

3. Ist ein Nachhaltigkeitsbericht Pflicht?

In den meisten Fällen ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts aktuell noch nicht verpflichtend, wird aber immer häufiger von den Stakeholdern eines Unternehmens erwartet. Regierungen verschiedener Länder haben des Weiteren Vorschriften erlassen, die Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichten, über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu berichten. Spitzenreiter bei den weltweiten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die EU. Rund 50.000 Unternehmen sollen von den neuen Vorschriften innerhalb der am 10.11.2022 im Europaparlament angenommenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfasst werden, derzeit sind es 11.700. 

Betroffen sind beispielsweise Großunternehmen der EU, bei Überschreitung von zwei der drei folgenden Kriterien: mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 40 Mio. € Nettoumsatzerlöse, mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme.

Aber auch kleine & mittlere kapitalmarktorientierte EU-Unternehmen müssen der Pflicht nachkommen, wenn sie mindestens zwei der drei Kriterien überschreiten: zehn Beschäftigte, 700 Tsd. € Nettoumsatzerlöse und oder 350 Tsd. € Bilanzsumme.

Erfasste Unternehmen müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht u.a. nichtfinanzielle Informationen zu folgenden Themen offenlegen:

  • Geschäftsmodell, Strategie, Widerstandsfähigkeit, Chancen und Vereinbarkeit mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft 

  • Zielvorgaben und Ziele 

  • Governance, Politik und Praktiken  

  • Hauptauswirkungen 

  • Geschäftsrisiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Unternehmen müssen diesen Themen entsprechende Informationen zur Verfügung stellen:

  • qualitativ und quantitativ 

  • retrospektiv und vorausschauend

  • mit kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten versehen

Ferner spielt die Platzierung der Offenlegung eine Rolle: Der Nachhaltigkeitsbericht muss in den Lagebericht integriert sein.

Völlig unabhängig von den gegebenen gesetzlichen Vorschriften erstellen viele Unternehmen freiwillig einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht, da sie diesen als Teil ihres Engagements für Transparenz sehen.

4. Welche Vorteile bringt ein Nachhaltigkeitsbericht?

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bringt viele Vorteile mit sich:

  • Sie erhöht die Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens.
  • Sie verstärkt das Vertrauen von Stakeholdern in die Organisation.
  • Sie führt zu einem verbesserten Risikomanagement im Zusammenhang mit Klimawandel, Ressourcenerschöpfung und sozialen Unruhen. 
  • Sie hilft dabei, Chancen, die mit Nachhaltigkeitsthemen verbunden sind, zu erkennen.
  • Sie erhöht die Rechenschaftspflicht, da sich Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsleistung verantwortlich zeigen.
  • Sie hilft dabei, klare Ziele und Vorgaben festzulegen und deren Einhaltung zu verfolgen. 
  • Sie motiviert ein Unternehmen dazu, seine Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und Maßnahmen zu ergreifen, um Probleme zu lösen.
  • Sie bietet eine Plattform, um sich mit anderen über Nachhaltigkeitsthemen auszutauschen.
  • Sie kann Organisationen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie ihr Engagement für Nachhaltigkeit unter Beweis stellt und sich von der Konkurrenz abhebt. 
  • Sie kann dazu beitragen, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen.

5. WER IST VON CSRD BETROFFEN UND WER IST AB WANN BERICHTSPFLICHTIG??

Innerhalb der EU müssen schon seit ein paar Jahren gewisse Unternehmen von öffentlichem Interesse über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Seit 2014 regelte dies die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Im November 2022 hat das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet, die somit die NFRD ablöst.

Mit der CSRD werden sich in Zukunft sowohl Umfang als auch die Art der nicht-finanziellen Berichterstattung tiefgehend ändern, insbesondere hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten. Betroffen sind nun fortan:

Große Unternehmen, welche zwei von folgenden drei Kriterien erfüllen:

→ einer Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro;

→ einem Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro; oder

→ einer durchschnittlichen Mitarbeitendenzahl von 250 im Geschäftsjahr (European Commission, 2021).

Kleine & Mittelständische Unternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, im öffentlichen Interesse (bspw. börsennotierte KMUs), welche zwei von folgenden drei Kriterien erfüllen:

→ einer Bilanzsumme von mindestens 4 Mio. Euro;

→ einem Nettoumsatz von mindestens 8 Mio. Euro; oder

→ einer durchschnittlichen Mitarbeitendenzahl von 50 im Geschäftsjahr (European Commission, 2021).

Mutterunternehmen großer Unternehmensgruppen, die auf konsolidierter Ebene, zwei von folgenden drei Kriterien erfüllen:

→ einer Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro;

→ einem Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro; oder

→ einer durchschnittlichen Mitarbeitendenzahl von 250 im Geschäftsjahr (European Commission, 2021).

Unternehmen in Drittstaaten mit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen. Damit sind Schätzungen zufolge in der gesamten EU statt bisher 11.600 künftig 49.000 Unternehmen berichtspflichtig (European Commission, 2021).

 

Dies geschieht jedoch nicht alles zeitgleich. Die ersten Berichte werden über das Geschäftsjahr 2024 von Unternehmen & Mutterunternehmen im öffentlichen Interesse angefertigt, die in ihrer Bilanz eine Mitarbeiterzahl größer gleich 500 Mitarbeitenden für das Geschäftsjahr aufweisen. Ein Jahr später, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025 berichten alle weiteren als groß geltenden Unternehmen & Mutterunternehmen zum ersten Mal gemäß der CSRD. Kleine und Mittelständische Unternehmen im öffentlichen Interesse, kleine nicht-komplexe Kreditinstitute, sowie unternehmenseigene Versicherungsunternehmen beginnen über das Geschäftsjahr 2026 zu berichten. Und die oben beschriebenen Unternehmen in Drittstaaten mit Umsatz in der EU werden mit dem Geschäftsjahr 2028 zum ersten Bericht verpflichtet (European Commission, 2021).

NACHHALTIGKEITSBERICHT / UNSER TEAM

Alessia Dughera

Bauingenieurin, MBA, verfügt über langjährige Erfahrung als Projektmanagerin und Beraterin.

Ihre Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Unternehmensstrategie und Positionierung, Prozessmanagement und -gestaltung, Projektmanagement, Stakeholder-Management und Nachhaltigkeitsreporting.

Alexandra Unger

Alexandra Unger ist Nachhaltigkeitsökonomin und hat vor ihrer Zeit im Terra Institut in unterschiedlichen Kontexten Partizipationsprozesse konzipiert und evaluiert.

Durch ihre internationalen Erfahrungen hat sie auch immer einen Blick auf die globale Dimension. Ihre Kernkompetenzen im Terra Institute sind Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung. Alexandra möchte dazu beitragen, dass das Potenzial von Unternehmen genutzt wird, um die sozial-ökologische Transformation voranzutreiben.

Alice Piccolo

Alice Piccolo hat einen Master-Abschluss in sozial-ökologische Wirtschaft und Politik und berät beim Terra Institute seit mehreren Jahren Unternehmen in den Bereichen betriebliches Mobilitätsmanagement, nachhaltige Finanzen und ESG-Risiken, und arbeitet in europäischen Projekten zur Agenda 2030.

Inhaltlich ist sie Expertin im Bereich ESG und Risk Assessment von Unternehmen. Weiters verbindet sie die SDGs mit der Unternehmensstrategie und unterstützt Unternehmen darin, diese auch intern zu leben und umzusetzen.

André Meinhard

André Meinhard studierte Sustainability Economics and Management an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und konnte dadurch ein transdisziplinäres Fachwissen zu Nachhaltigkeit aufbauen.

Derzeitige Schwerpunkte hat André in den Themen Berichterstattung, Wesentlichkeits- und Impactanalysen, Stakeholderdialogen sowie Sustainable Packaging

Emanuela Vedovati

Emanuela hat einen Abschluss in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt auf Umweltökonomie und sozialer Verantwortung. Im Laufe der Jahre hat sie sich auf die Themen Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit spezialisiert. Gemeinsam mit Kunden entwickelt sie strategische Entwicklungs- und Berichterstattungspfade, Zirkuläre Ansätze, Stakeholderdialoge und die Gestaltung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. 2019 hat sie in Zusammenarbeit mit zwei Partnern eine Fortbildungseinrichtung zum Thema Kreislaufwirtschaft ins Leben gerufen.

Lucia Radeljak

Lucia hat einen Master-Abschluss in Ingenieurwesen und Nachhaltigkeitsstudien von MinesParisTech und der Tsinghua Universität. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen und Forschungsinstituten wie der ETH Zürich und ist spezialisiert auf Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeitsstrategie und -berichterstattung von Unternehmen.

Margit Holzhammer

Juristin, langjährige Direktorin eines Krankenhauses, CSR-Dozentin an verschiedenen Hochschulen und CSR- und Nachhaltigkeitsberaterin im Terra Institute. Fokusbranchen sind Gesundheitsbetriebe, Banken und Tourismus. Margit leitet das Terra Büro in Innsbruck. 

Paolo Agnelli

Als studierter Wirtschaftswissenschaftler berät Paolo Agnelli Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen. Er verfügt über fundiertes Marketingwissen, gepaart mit Kreativität und großer interkultureller Erfahrung. Er beherrscht mehrere Sprachen und gilt damit als Türöffner und Brückenbauer.

Als waschechter Südtiroler mit sizilianischen Wurzeln bewegt er sich spielend zwischen Hamburg und Palermo und kennt wie kein anderer die kulturellen Unterschiede dieser Märkte. Aufgewachsen in einer multikulturellen Familie, lernte er schnell, den Dingen der Welt stets mit offenen Augen zu begegnen und Herausforderungen kreativ zu lösen. 

Renata Rizzo

Nach einer langen Karriere in multinationalen Unternehmen in verschiedenen Sektoren, vom Tourismus bis zur Lebensmittel- und Getränkeindustrie, als Senior Director of Marketing and Product Innovation, widmet sich Renata heute ganz der Unterstützung von Unternehmen und lokalen Gemeinschaften bei der Festlegung des für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Weges in die Nachhaltigkeit.

Ihre vielfältigen Erfahrungen stellt sie auch Gebieten und Unternehmen des Gastgewerbes zur Verfügung, um Strategien, Maßnahmen und Kommunikation zu entwickeln und die Messung des CO2-Fußabdrucks und die Earthcheck-Zertifizierungsprozesse zu unterstützen. In den Vereinigten Staaten hat er die Success Coach Certification erworben und begleitet Gruppen und Führungskräfte auf ihrem Bewusstseins- und Entwicklungsweg.

Stefanie Siedelmann

Stefanie Siedelmann hat einen Master-Abschluss in Gender, Kultur und Sozialer Wandel und ist als Team- & Outdoortrainerin und Bergwanderführerin mit Unternehmen und Führungskräften viel in der Tiroler Natur unterwegs. Ihre Kernkompetenzen liegen in den Bereichen der sozialen Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Lieferkette. Ihre Fokusbranchen sind Gesundheitsbetriebe, Banken und Tourismus.

Xenia Knorr

Xenia Knorr hat als Politikwissenschaftlerin ein tiefes Verständnis gesellschaftspolitischer Entwicklungen und Anforderungen an Unternehmen. Bevor sie zum Terra Institute kam, hat sie in einer namhaften politischen Strategieberatung Unternehmen in der Transformation beraten und begleitet.

Am Herzen liegen ihr zirkuläre Lösungen und der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft. Durch ihre Migrationsgeschichte und das Aufwachsen in unterschiedlichen Kulturen hat sie immer wieder die Erfahrung gemacht, dass es Brückenbauer:innen für ein „Ankommen“ in einer anderen „Welt“ braucht. Das hat sie sich zum persönlichen Anliegen gemacht und will Unternehmen eine Brücke bauen zu einer Wirtschaftsweise, die den Erhalt unserer Lebensgrundlagen ermöglicht. 

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