Die CSRD: Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU

FAQs zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Teil 1

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Unternehmenswelt zu standardisieren und zu verbessern. Die EU möchte damit Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt der Wirtschaft stellen und die Finanzmärkte auf eine nachhaltigere Zukunft ausrichten.

Dies macht sie indem sie Unternehmen in die Pflicht setzt über ihre Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten und diese auch prüfen zu lassen. Die CSRD fördert die Transparenz, ermöglicht es Investoren und anderen Interessengruppen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und trägt damit bei, Umweltauswirkungen zu reduzieren und soziale Verantwortung zu fördern. Die CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifiziert, indem diese den Prozess der Findung der wesentlichen Themen und zu berichtenden Inhalten strukturiert. Die CSRD: EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wer ist betroffen und ab wann?

 

WAS REGELT DIE CSRD?

Seit 2014 regelt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) die Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der EU. Im November 2022 hat das EU-Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Diese löst somit die NFRD ab.

Die CSRD regelt die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen berichten. Sie schreibt vor, dass Unternehmen in ihren Berichten Informationen zu Umweltbelangen, sozialen Themen, Arbeitnehmerrechten, Vielfalt, Unternehmensführung und mehr bereitstellen müssen. Die Direktive wird durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifiziert, indem diese den Prozess der Findung der wesentlichen Themen und zu berichtenden Inhalten strukturiert. Diese Informationen müssen nicht nur quantitativ sein, sondern auch qualitative Aussagen enthalten, die die Auswirkungen des Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt verdeutlichen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Informationen in ihren Berichten zuverlässig und vergleichbar sind, da diese auch geprüft werden müssen.

 

WER IST VON CSRD BETROFFEN UND WER IST AB WANN BERICHTSPFLICHTIG?

Die CSRD betrifft eine Vielzahl von Unternehmen in der EU. Dazu gehören große börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungen und bestimmte andere Organisationen. Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind diese Unternehmen verpflichtet, umfassende Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen. Die CSRD erweitert damit den Anwendungsbereich der vergangenen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) deutlich.

 

Es sind jedoch nicht alle Unternehmen von vorneherein verpflichtet. Die ersten Berichte werden über das Geschäftsjahr 2024 von Unternehmen & Mutterunternehmen im öffentlichen Interesse angefertigt, die in ihrer Bilanz eine Mitarbeiterzahl größer gleich 500 Mitarbeitenden für das Geschäftsjahr aufweisen. Ein Jahr später, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2025 berichten alle weiteren als groß geltenden Unternehmen & Mutterunternehmen zum ersten Mal gemäß der CSRD. Kleine und Mittelständische Unternehmen im öffentlichen Interesse, kleine nicht-komplexe Kreditinstitute, sowie Unternehmenseigene Versicherungsunternehmen beginnen über das Geschäftsjahre 2026 zu berichten. Und die oben beschriebenen Unternehmen in Drittstaaten mit Umsatz in der EU werden mit dem Geschäftsjahr 2028 zum ersten Bericht verpflichtet.

 (QUELLE: Zahlen stammen aus dem “Impact Assessment” der EU Kommission vom 21.04.2021; “Annex 17: Cost Analysis”, welche vom Centre for European Policy Studies (CEPS) erstellt wurde) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52021SC0150

 

Das Terra Institute beschäftigt sich intensiv mit dem Thema CSRD. In Beratungsprojekten ist das Thema ein fester Bestandteil!

Insgesamt markiert die CSRD einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Unternehmenswelt in der EU. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass sie jetzt direkt oder indirekt verpflichtet sind, ihre Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen detailliert und transparent zu veröffentlichen. Investoren und Verbraucher können von dieser erhöhten Transparenz profitieren, indem sie besser informierte Entscheidungen treffen und Unternehmen dazu drängen, verantwortungsvoller zu handeln. Die CSRD ist daher ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer grüneren Wirtschaft in Europa.

Haben Sie weitere Fragen? Oder interessieren Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch? André Meinhard und sein Team freuen sich – kontaktieren Sie ihn gern: a.meinhard@terra-institute.eu.

 

André Meinhard studierte Sustainability Economics and Management an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und konnte dadurch ein transdisziplinäres Fachwissen zu Nachhaltigkeit aufbauen.

Derzeitige Schwerpunkte hat André in den Themen Berichterstattung, Wesentlichkeits- und Impactanalysen, Stakeholderdialogen sowie Sustainable Packaging

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