EU-Vorgaben 2025 im Nachhaltigkeitskontext
Neue EU-Vorgaben ab 2025: Macht euch bereit!

Ab 2025 werden eine Reihe neuer EU-Vorschriften in puncto Nachhaltigkeit in Kraft treten, die maßgebliche Auswirkungen auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsbereiche haben werden. In den nächsten Jahren kommen zusätzliche Pflichten hinzu, insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung, das Lieferkettenmanagement und die CO2-Emissionen und ihre Reduktion. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelungen, die ab 2025 und 2026 relevant werden.

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Schutz der Wälder

Ab 2024 ist die Entwaldungsverordnung der EU in Kraft getreten, wobei sie ab 2025 vollständig wirksam wird. Unternehmen, die Rohstoffe und bestimmte Erzeugnisse aus Palmöl, Soja, Rindfleisch, Holz, Kakao, Kautschuk und Kaffee importieren oder auf dem Markt anbieten, müssen nachweisen, dass diese nicht aus illegal entwaldeten Gebieten stammen. Dies gilt für Unternehmen aller Größen und erfordert erhöhte Sorgfaltspflichten und detaillierte Nachweise über die Lieferketten.

CSRD und ESRS: Erweitertes Nachhaltigkeitsreporting

Ab dem Jahr 2025 müssen nun auch mittelgroße Unternehmen in der EU ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen. Betroffen sind  Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter,
  • Einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder
  • Eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro.

Für diese Unternehmen bedeutet dies, dass sie umfassende Informationen zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft offenlegen müssen. Erweiterte interne Strukturen und Prozesse werden erforderlich. Zudem müssen Unternehmen, die der CSRD unterliegen, auch ihren taxonomiekonformen Umsatz, Capex und Opex erheben. Das bedeutet, dass Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig klassifiziert sind, in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD): Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Bis spätestens Juli 2026 wird die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CSDDD) in nationales Recht umgesetzt. Große Unternehmen werden verpflichtet, ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltverstöße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Besonders betroffen sind Unternehmen mit:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeitern und
  • einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro.

Diese Firmen müssen nicht nur Risiken analysieren und Präventivmaßnahmen ergreifen, sondern auch transparent über die Ergebnisse berichten.

    CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Neue Kosten für Importe

    Ab 2026 tritt auch der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für die Einfuhr von Eisen & Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff und Elektrizität sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse in Kraft. CBAM ist Teil der EU-Klimapolitik und zielt darauf ab, die Verlagerung von CO2-intensiven Produktionen in Länder mit schwächeren Klimaschutzbestimmungen zu verhindern. Importierende Unternehmen werden verpflichtet, für die CO2-Emissionen ihrer Produkte zu zahlen, was in CO2-intensiven Branchen erhebliche zusätzliche Kosten verursachen und entsprechende Anpassungen der Geschäftsstrategien notwendig machen wird.

    Fazit

    Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert – Anpassung an die neuen Herausforderungen ist gefragt!

    Die kommenden Jahre werden für Unternehmen in Europa eine Vielzahl neuer Verpflichtungen bringen. Große Unternehmen, insbesondere in CO2-intensiven Branchen oder mit komplexen Lieferketten, müssen sich auf erweiterte Berichtspflichten, strengere Sorgfaltsanforderungen und zusätzliche Kosten durch Klimaschutzmaßnahmen einstellen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist es ratsam, frühzeitig interne Prozesse zu optimieren, das Personal entsprechend zu schulen und eine klare Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln. Dies wird nicht nur helfen, die neuen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    Sie wissen nicht genau, welche der kommenden gesetzlichen Rahmenbedingungen Ihr Unternehmen betreffen? Oder wie genau Sie Ihr Unternehmen an die neuen Rahmenbedingungen anpassen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und buchen Sie ein kostenloses Informationsgespräch! Unser Auftrag ist es, Unternehmen zu befähigen, aktiv und kompetent ihren Beitrag an der nachhaltigen Transformation zu leisten. Deshalb finden wir in einem persönlichen Austausch mit Ihnen heraus, was als nächste notwendige und auch sinnvolle Schritte für Unternehmen anstehen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

      Autorin

      Evelyn Oberleiter

      Evelyn Oberleiter ist Co-Gründerin und CEO Terra Institute. Sie begleitet seit 20 Jahren Unternehmen in tiefgehenden Veränderungsprozessen und hat ihren Fokus auf Nachhaltigkeitsstrategie, Reporting und Leadership. Evelyn verfügt über eine hohe Prozesskompetenz und Ergebnisorientierung, eine ausgedehnte Analyse- und Reflexionsfähigkeit sowie ein ausgeprägtes Systemdenken. Als Sparring-Partner sämtlicher Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung begleitet sie Menschen im Top-Management.

      BRIXEN HEADQUARTERS

      Terra Institute GmbH
      Albuingasse 2
      39042 Brixen (BZ)
      Italien

      INNSBRUCK OFFICE AUSTRIA WEST

      Maria Theresienstr. 34
      6020 Innsbruck Österreich

      KONTAKTE

      office@terra-institute.eu
      Tel. +39 0472 970 484

      FOLLOW US

      NEWSLETTER

      © TERRA Institute

      MwSt. IT02688830211

      Empfängercodex: SUBM70N