Allgemeine Geschäftsbedingungen Terra Institute Austria FlexCo
- Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen sowie in diesem Zusammenhang stehenden Lieferungen der Terra Institute Austria FlexCo.
1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
1.3. Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Auftragsbestätigung) angegebenen Umfang.
- Umfang des Auftrages
2.1. Die Tätigkeit der Terra Institute Austria FlexCo besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
2.2. Der Umfang des Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt sich der Auftrag aus den Umständen des konkreten Falles.
2.3. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben mit Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Keine Zustimmung bedarf es bei Leistungen durch die Terra Institute GmbH (Mutter).
2.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragten Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
- Mitwirkpflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Terra Institute Austria FlexCo alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem zügigen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit informiert sind.
- Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind zunächst freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Terra Institute Austria FlexCo eine Beauftragung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Es gelten, soweit nicht anders vereinbart, die gesetzlichen Annahmebestimmungen.
- Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen bzw. zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Verbreitung eine Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für die Richtigkeit gegenüber Dritten.
5.2 Die Terra Institute Austria FlexCo behält sich das Eigentum an den gelieferten Inhalten und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen vor, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes.
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
6.1 Die Mitarbeiter der Terra Institute Austria FlexCo verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Terra Institute Austria FlexCo gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO) die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
6.2 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern und eingebundenen Dritten entbunden. Er hat allerdings die Schweigepflicht auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß wie für einen eigenen Verstoß.
6.3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
- Schutzrechte
7.1. Ergibt sich aus der Zusammenarbeit auf der Grundlage eines von einem Auftraggeber ausgelösten Auftrages ein gewerbliches Schutzrecht (Patente, Geschmacksmuster, o.ä.) oder ein Sachverhalt, der die Anmeldung / Registrierung eines solchen ermöglicht, so stehen die entsprechenden Rechte insoweit zunächst ausschließlich dem Auftraggeber zu.
7.2. Entschließt sich der Auftraggeber ein solches Schutzrecht nicht weiter zu verfolgen oder auf seine Anmeldung / Registrierung zu verzichten, ist die Terra Institute Austria FlexCo nach entsprechender Anzeige des Auftraggebers insoweit frei zur Weiterverfolgung des Rechtes auf eigene Kosten.
7.3. Soweit die Terra Institute Austria FlexCo abweichend von vorstehend Ziffer 1, d.h. außerhalb vom Auftraggeber vorgegebenen Projekte, im Einzelfall eigenständige Vorschläge zu Projekten an den Auftraggeber richtet und diese aufgegriffen werden, sind über ggf. sich hieraus ergebende Schutzrechte auf Wunsch eines der beiden Vertragspartner gesonderte Verträge zu schließen.
- Honorar
8.1. Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
8.2. Die Terra Institute Austria FlexCo ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen bzw. Zwischenrechnungen in Rechnung zu stellen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
8.3. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
8.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
- Zahlungsmodalitäten
9.1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten, Spesen und Kilometergeld werden dem Vertragspartner, nach den in der Beauftragung angegebenen Modalitäten in Rechnung gestellt.
9.2. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Mängelbeseitigung und Gewährleistung
10.1. Die Terra Institute Austria FlexCo erbringt die vertraglichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Leistungsbeschreibung, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar.
10.2. Die Terra Institute Austria FlexCo ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
10.3. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Terra Institute Austria FlexCo zu vertreten sind.
- Haftung
11.1. Die Mitarbeiter der Terra Institute Austria FlexCo handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Sie haften für Schäden – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
11.2. Eine Haftung der Terra Institute Austria FlexCo für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutzrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit der Beratungsleistung und des Reportings wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung der Terra Institute Austria FlexCo entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Terra Institute Austria FlexCo angezeigt wurden.
11.4. Regressansprüche aus Vermittlungen können nicht erhoben werden und gehen nicht zu Lasten von Terra Institute Austria FlexCo.
- Datenschutz
Die vom Auftraggeber angegebenen Daten werden von Seiten des Auftragnehmers Zwecke der Übermittlung von Informationsmaterial, Erstellen eines Angebotes, im Sinne der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Gesetzesvertretenden Dekretes vom 30.06.2003 Nr. 196 verarbeitet. Diese Daten werden nicht verbreitet. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung unter https://terra-institute.eu/privacy-terra-institute-austria-flexco/.
- Gerichtsstand und geltendes Recht
Die Parteien werden sich bei allen Streitigkeiten um eine gütliche Einigung bemühen. Sollte dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, wird als Gerichtsstand Innsbruck, Österreich festgelegt. Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu machen.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Art. 12Verpflichtungen des Auftragsnehmers
Dem Auftragnehmer ist es für die gesamte Dauer des Vertrags mit Terra Institute Austria FlexCo und für die Dauer von 2 (zwei) Jahren nach dessen Beendigung ausdrücklich untersagt, sich direkt und/oder indirekt über Dritte an die Angestellten und/oder Mitarbeiter von Terra Institute Austria FlexCo zu wenden, mit denen er in Kontakt gekommen ist oder von denen er aufgrund dieser Beziehung Kenntnis erlangt hat, sowie ähnliche Dienstleistungen anzufordern, wie sie im Vertrag mit Terra Institute Austria FlexCo genannt sind oder in jedem Fall von Terra Institute Austria FlexCo ausgeführt werden.
BRIXEN HEADQUARTERS
Terra Institute GmbH
Albuingasse 2
39042 Brixen (BZ)
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INNSBRUCK OFFICE AUSTRIA WEST
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Karl Kapferer Straße 5
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